Entwurfsplanung
Durchdachte Planung für einen gelungenen Garten.
Gemeinsam erkunden wir Ihren Garten vor Ort, wählen harmonische Materialien und Pflanzen aus und entwickeln auf Basis aller relevanten Faktoren sowie eines durchdachten Konzepts einen detaillierten Entwurfsplan – inklusive Leistungsverzeichnis.
Drei Schritte zur Entwurfsplanung
1. Grundlagenanalyse
Ermittlung der Rahmenbedingungen und Abstimmung der Zielsetzung
- Persönliche Beratung direkt in Ihrem Garten
- Analyse der Grundstücksgegebenheiten (Bodenbeschaffenheit, Lichtverhältnisse, Wasserverfügbarkeit, bestehende Vegetation etc.)
- Prüfung rechtlicher Vorgaben (Bauordnung, Bebauungsplan, Gemeindesatzung, Nachbarschaftsrecht, Umwelt- und Wasserschutz)
- Erste Budgetabschätzung als Orientierungshilfe
2. Vorentwurfsphase
Entwicklung eines stimmigen Gestaltungskonzepts
- Erarbeitung von bis zu zwei Entwurfsvorschlägen basierend auf Ihren Wünschen und dem Budgetrahmen
- Berücksichtigung baurechtlicher, ökologischer und funktionaler Anforderungen (z. B. Denkmalschutz, Versiegelungswerte, Topographie)
- Maßstabsgerechte Pläne und Skizzen zur besseren Visualisierung
- Unverbindliche Kostenschätzung zur Budgetkontrolle
Die Kostenübersicht dient als grobe Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorentwurfsphase endet mit der Festlegung der favorisierten Gestaltungslösung. Spätere Anpassungen nach Freigabe des Plans werden separat berechnet. Der mögliche Umsetzungszeitraum wird definiert.
3. Entwurfsplanung
Detaillierte Ausarbeitung der Umsetzung
- Erstellung präziser Detaillösungen und Bauweisen
- Mengen- und Leistungsaufstellung
- Materialauswahl und Festlegung der Ausstattungselemente
- Maßstabsgerechter, beschrifteter Entwurfsplan
- Leistungsverzeichnis mit detaillierten Positionen zu Arbeiten, Materialien und Pflanzen
- Konkrete Kostenermittlung für die geplanten Maßnahmen aus unserem Haus
- Optional: 3D-Visualisierung zur realitätsnahen Darstellung
Mit Abschluss der Entwurfsplanung steht ein tragfähiges Konzept für die Umsetzung fest. Nachträgliche Änderungen des verabschiedeten Plans werden als Zusatzleistung verrechnet.