Pflegedienst im Winter
In den Wintermonaten bei Schnee und Frost erledigen wir alle notwendigen Arbeiten. Je nach Witterung so oft wie nötig, sauber und innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit. Wir stehen immer für Sie bereit, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, und auch wenn es öfter schneit und friert. Darauf können Sie sich verlassen.
Laufzeit und Abrechnung
Die Winterdienstverträge haben eine Laufzeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 30. März des Folgejahres. Sie erhalten eine Top-Leistung zu einem fairen Preis, auch die erforderliche Haftpflichtversicherung ist in unserem Angebot abdeckt.
Die Abrechnung erfolgt transparent und nach Aufwand. Sie bezahlen eine jährliche Grundpauschale für 10 Einsätze. Jeder weiterer Einsatz wird gesondert abgerechnet. Ihr Vorteil, Sie zahlen nur die einmalige Grundpauschale und je nach Strenge des Winters die Anzahl der tatsächlich erfolgten Einsätze.
Der Rundum-Sorglos-Winterdienst
- Die erforderliche Haftpflichtversicherung, Bereitstellung der Arbeitsgeräte, Vorhalten von Streugut-Vorräten (in der Grundpauschale erhalten)
- Flächenräumung von Schnee, Räumung der Gehwege auf mindestens einen Meter Breite, Flächen mit Salz abstreuen, Reinigung von Natursteinpodesten an Eingängen, falls möglich ohne den Einsatz von Streumitteln
(Abrechnung erfolgt nach geleisteten Einsätzen)
Zusätzliche Leistungen
- Arbeitsstunde Schneedienstgerät bis 4,5 t Allrad mit Fahrer, Schneeschieber und Streubox
- Arbeitsstunde nur Personal inkl. handgeführte manuelle Arbeitsgeräte
- Arbeitsstunde Kleingerät motorisiert ohne Personal
- Steugranulat / Salzgemisch im Aufwand
- Winterdienst pro Einsatz: Flächen bzw. Gehwege (ein Meter breit) von Schnee räumen und mit Salz-Granulat-Gemisch abstreuen
- Eisbeseitigung nur bei gesonderter Bestellung und im Aufwand