



Diese Monats-News schreiben wir unseren Freunden, Kunden, Fans und Kooperationspartnern immer passend zur Saison.
Hier finden Sie nun direkt die neuesten Informationen und in unserem Menü links können Sie sich gerne unsere älteren Tipps abrufen.
Wir danken Frau Isolde Feilhaber vom Pflanzenschutzamt für Berlin für die nachfolgenden Pflanzenschutzinformationen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
steigende Temperaturen und die ersten Krokusse und Schneeglöckchen lassen den Frühling erahnen. Einige sehr früh treibende Tulpen, die bereits durch die milde Witterung im Januar getrieben sind, haben durch die tiefen Fröste Anfang Februar Schäden an den Blattspitzen davon getragen. Feuchte Witterung kann dann zu einem frühzeitigen Befall mit dem Grauschimmelerreger Botrytis führen.
Überwinterungsstadien:
Die Überprüfung von Ast- und Zweigproben hat einen sehr starken Besatz mit Blattlauseiern ergeben, sodass bei steigenden Temperaturen mit einem entsprechenden starken Erstbefall durch Läuse zu rechnen ist. Auch Spinnmilben und Schildläuse stehen in den „Startlöchern“.
Borkenkäfer:
Vereinzelt konnten schon aktive Borkenkäfer der frühschwärmenden Arten (z.B. Kleiner bunter Eschenbastkäfer - Lesperisinus varius) aufgefunden werden. Andere im Stadtgebiet relevante Arten, wie Ungleicher Holzbohrer, Eichensplintkäfer, Ulmensplintkäfer etc. benötigen höhere Tagestemperaturen und schwärmen in der Regel erst ab Ende März / Anfang April.
Bei gefährdeten Gehölzen (in der Nähe von Altbäumen) oder Neupflanzungen muß das Wasser- und Pflegemangement so optimiert werden, dass die Gehölze keiner zusätzlichem Schwächung ausgesetzt werden, die einen Befall durch Borkenkäfer begünstigen würde. Für eine vorbeugende Behandlung der Stämme (Stammstreichung mit Insektiziden) stehen durch die Neuregelungen des Pflanzenschutzgesetzes zur Zeit keine Präparate zur Verfügung.
Neues Pflanzenschutzgesetz 2012:
Das bisherige Pflanzenschutzgesetz in Deutschland wurde an bestehende EU-Regelungen angepasst. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13.02.2012 (Seite 148) ist das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes ab sofort gültig. Damit ergeben sich besonders für die öffentlich zugänglichen Flächen Neuerungen, u.a. zur Sachkunde, zur Aufzeichnungspflicht und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der Allgemeinheit.
Bitte vor geplanten Pflanzenschutzmaßnahmen die Beratung des Pflanzenschutzamtes in Anspruch nehmen.
Informationen zum Pflanzenschutzgesetz finden Sie auf der Homepage des Pflanzenschutzamtes Berlin: Pflanzenschutzgesetz
Das komplette Gesetz ist zu finden unter: Bundesgesetzblatt online, 06.02.2012 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes aus Nr. 7 vom 13.02.2012, Seite 148
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